
Wasserstoff-LKW & Co. – Marktentwicklungen, Förderungen & neue Geschäftsmodelle
Wasserstoff-LKW & Co. – Marktentwicklungen, aktuelle Förderungen & neue Geschäftsmodelle wie bspw. Kilometermiete.
Für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien sind Förderungen in den verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette maßgeblich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Kommunen in unserer Region. Neben den dargestellten Förderungen, die explizit auf den Bereich Wasserstoff abziehen, gibt es viele weitere Möglichkeiten, Fördermittel für Umwelt- und Erneuerungsprojekte zu akquirieren. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns oder die Wirtschaftsförderung des Emslandes und der Stadt Lingen .
E-Mail: info@h2-region-emsland.de
E-Mail: wirtschaft@landkreis-emsland.de
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lingen.de
Wasserstoff-LKW & Co. – Marktentwicklungen, aktuelle Förderungen & neue Geschäftsmodelle wie bspw. Kilometermiete.
Webinar für die emsländischen Unternehmen: “Wasserstoff-LKW & Co. – Marktentwicklungen, Förderungen & neue Geschäftsmodelle” am 20. Juli.
Zweiter Aufruf zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur.
Wir haben aktuelle Förderprogramme verschiedener Fördermittelgeber für Sie zusammengestellt. Die Auflistung richtet sich explizit an die Unternehmen und Kommunen der Region. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gefördert werden Unternehmen und juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden.
Hinweis: Ladeinfrastruktur zur Versorgung des Straßenverkehrs mit Ladestrom (z. B. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge) wird über diese Landesrichtlinie nicht mehr gefördert (Änderungserlass des MW vom 02.03.2018).
Gefördert werden können Juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Treibstoffe oder für die klimaschonende Energieversorgung von Schiffen für niedersächsische Seehäfen entwickeln oder dort errichten bzw. betreiben
Gefördert werden Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG
Gefördert werden Niedersächsische Kommunen
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen / bei Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
Gefördert werden natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung werden / bei Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
Gefördert werden Privatpersonen, Vereine und Verbände, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften
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