Aktuelle Förderungen des BMUV und des BMBV
Exportinitiative Umweltschutz & Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich
7. Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) (BMUV)
Frist: 01.04.2023
Was wird gefördert?
- Projekte deutscher Green-Tech-Unternehmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grüner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum und umweltfreundliche Mobilitätslösungen sowie nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
- Der Förderrahmen umspannt Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien
- der Bereich „grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien“, der stationäre Lösungen für die netzferne und dezentrale Energieversorgung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern umfasst, wird inhaltlich von der NOW GmbH als Programmgesellschaft betreut: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/exportinitiative-umweltschutz/
Wie wird gefördert?
- Neben der finanziellen Unterstützung mithilfe der Fördermittel stehen den Zuwendungsempfänger*innen der
Exportinitiative Umwelttechnologien auch der Projektträger und die NOW GmbH mit fachlicher Kompetenz
zur Seite. - beihilfefähige Kosten:
- Personalkosten
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
(Buchhalterische Abschreibung auf Dauer
des Vorhabens) - Kosten für Auftragsforschung
- Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten
Investitionsmehrkosten
Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich (BMBV)
Frist: 28.04.2023
Was wird gefördert?
- Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt.
- Elektrolyseanlagen muss zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden
- Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.
Wie wird gefördert?
- Förderquoten der Förderung von Elektrolyseanlagen beträgt bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben
- Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen
- Priorisierung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Fördereffizienz: Beantragte Fördermittel pro kW elektrische Leistung
- Abnahmekonzept: Wasserstoffversorgung konkreter Verkehrsanwendungen (ggf. mit Absichtserklärungen) inkl. Anschlusspotential
- Strom- und Wasserbezugskonzept
- Geschäftsmodell
- Regionale Wertschöpfungsketten
Kontakt
Falls Sie sich für eine Förderung interessieren, kommen Sie jederzeit auf uns zu. Wir unterstützen Sie gerne in der Umsetzung Ihrer Vorhaben!