Aktuelle Förderung des Bundes (BMDV)
Busse mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geht in die zweite Runde der Förderung zur Umstellung auf Busse mit alternativen Antrieben und der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur. Nach dem ersten Förderaufruf im vergangenen Jahr können ab jetzt bis zum 15. Juli 2022 wieder Skizzen für die Beschaffung von sauberen Bussen eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie in Kürze
Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr. Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die nachweislich zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden und auch die Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für die Betreibung der Busse.
Was wird gefördert?
- Die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben für den Personennahverkehr, hierzu zählen
- Elektrobusse
- Batterie-Oberleitungsbusse
- Brennstoffzellenbusse
- Brennstoffzellen-Range-Extender
- Biomethanbusse (Methan muss zu 100 % aus Biomasse entstehen; auch bilanziell möglich)
- Umrüstung von bestehenden Bussen (sofern wirtschaftlich günstiger)
- Notwendige Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur (nicht öffentlich)
Wie wird gefördert?
- Einreichen von Vorhabensskizzen im Zeitraum vom 23.05.22 bis zum 15.07.22 über die Bewerbungsplattform easy-online möglich
- Auswahlkriterien sind
- Anteil der Gesamtflotte
- Voraussichtliche CO2-Vermeidung
- Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien
- Notwendige Fördermittel (Wirtschaftlichkeit)
- Je Antriebsart darf ein separater Förderantrag gestellt werden (Kombination aus Fahrzeugen & Infrastruktur wird priorisiert betrachtet)
- Bei Bussen mit batterieelektrischem und/oder brennstoffzellenbasiertem Antrieb liegt die Förderquote bei 80%; bei Gasbussen bei 40% der Investitionsmehrausgaben gegenüber einen herkömmlichen Dieselantrieb
- Lade-, Betankungs-, und Wartungsinfrastruktur wird mit 40% der Investitionskosten gefördert
- KMUs können zusätzliche 10-20 % Förderquote erhalten, sollte das Projekt andernfalls nicht realisiert werden können