Aktuelle Förderung des Bundes (BMDV)

Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff

Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im Straßenverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe auf Basis von EE-Strom zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind – bis auf wenige Ausnahmen und nur in vergleichsweise geringen Mengen – bisher am Markt nicht etabliert. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kraftstoffe und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor zu leisten.

Förderaufruf Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff

Gefördert werden:

  • Vorhaben zur Herstellung von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen
  • Anwendungsorientierte Vorhaben
    • Errichtung und Betrieb von Pilotanlagen mit dem Anwendungsfeld Biokraftstofferzeugung
    • Erzeugung von für den Betrieb der Pilotanlage notwendige Mengen an grünem Wasserstoff
    • Optimierungsmaßnahmen einzelner Verfahrensschritte
    • Wissenschaftliche Begleitung der Inbetriebnahme und Durchführung von Begleituntersuchungen zum Betrieb der Anlage

Die Frist für die Einreichung der Bewerbung endet am 31.10.2022.

  • Wie wird gefördert:

    • Förderempfänger sind Universitäten, Hochschulen, kommunale Unternehmen und gewerbliche Unternehmen (Anlagenbau, Komponentenherstellung, Kraftstoffproduktion und -verwendung)
    • Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
    • Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Vorgaben der Förderung „Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“
    • Pilotanlage ist nur als Erweiterung an bestehenden Anlagen auszuführen, die ohnehin anfallendes CO2 liefert
    • Die Pilotanlage muss mindestens einen Technologiereifegrad von 5 (>TRL 5) aufweisen
    • Vorhaben mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung werden bevorzugt
    • Ein ausreichendes Markt- und Wertschöpfungspotential sind sicherzustellen

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