Aktuelle Förderung für Wasserstofftankstellen

BMVI fördert die Installation von Wasserstofftankstellen und zugehörige Elektrolyseure

Der aktuelle Förderaufruf unterstützt die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben. Die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert wird darüber hinaus die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Versorgung der Tankstellen mit Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbarem Strom. Die Förderquote beträgt in diesem Fall 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage.

Förderaufruf Tankstellen als Ergänzung zu Beschaffungsförderung

Gefördert werden:

  • die Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen, an denen Wasserstoff aus 100 % erneuerbarem Strom vertankt werden kann mit einer Förderquote von 80 %
  • optional Investitionen in einen Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur mit einer Förderquote von 45 % (für KMU 55 % bzw. 65 %)
  • Zuwendungsfähig sind die mit der Errichtung der Tankstelle und des Elektrolyseurs verbundenen Ausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte

Die Frist für die Einreichung der Bewerbung endet am 31.01.2022

Priorisierung anhand folgender Kriterien:

  • Plausible Absatzprognose für den Wasserstoff durch geplante Beschaffung von Fahrzeugen im Umfeld einer Tankstelle (Ein geplanter Einsatz der Tankstelle zur Versorgung von Fahrzeugen, für die eine Förderung im Rahmen der Nutzfahrzeugrichtlinie des BMVI beantragt oder bewilligt wurde, ist bei Antragstellung zu dokumentieren).
  • Einbindung in das nationale H2-Tankstellennetz (z.B. TEN-Verkehrsnetz, urbane Regionen)
  • Erzeugungspfade des erneuerbaren Wasserstoffs:
    • Erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs wird prioritär behandelt.
    • Eine regionale Beschaffung zur Minimierung der Transportwege wird bevorzugt.
  • Ein mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähiger Betrieb der Infrastruktur ist plausibel darzustellen und eine Grundvoraussetzung für die Förderung.

Förderfähige Kosten:

  • Zuwendungsfähig sind die mit der Errichtung der Tankstelle und des Elektrolyseurs verbundenen Ausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte[1], sofern diese vom Antragsteller steuerrechtlich aktiviert werden. Ausgenommen ist der Erwerb von Grundstücken.
  • Die Anmeldeschwelle liegt bei 15 Mio. EUR Zuwendung pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

Förderquote:

  • Die Wasserstofftankstelle kann mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden.
  • Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden.
  • Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote bei Elektrolyseuren um 10 % bzw. 20% für mittlere bzw. kleine und Kleinstunternehmen möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Besondere Anforderungen:

  • Mit der geförderten Betankungsinfrastruktur darf bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer ausschließlich erneuerbarer Wasserstoff bereitgestellt werden.
  • Die öffentlich zugängliche Tankinfrastruktur muss Nutzern einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren, auch in Bezug auf die Gebühren, die Authentifizierungs- und Zahlungsmethoden sowie die sonstigen Nutzungsbedingungen.
  • Es müssen bestimmte Validierungs- und Sicherheitsnormen eingehalten werden

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