Aktuelle Förderaufrufe rund um das Thema Wasserstoff gibt es im Rahmen der nds. Wasserstoffrichtlinie oder auch in der Förderdatenbank auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien)
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt
Prozess- und Organisationsinnovationen
Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur
Wie wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen sein
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Die Zuschusshöhe ist individuell, je nach Projekt und dessen beihilferechtlicher Freistellung
Der Zuschuss beträgt maximal 8 Mio. Euro mit individueller Begrenzung durch die jeweilige beihilferechtliche Freistellungsgrundlage des Vorhabens
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