Aktuelle Förderaufrufe

Fördermöglichkeiten im Bereich Wasserstoff

Aktuelle Förderaufrufe rund um das Thema Wasserstoff gibt es  im Rahmen der nds. Wasserstoffrichtlinie oder auch in der Förderdatenbank auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Niedersächsische Wasserstoffrichtlinie Frist: 31.12.2022

Was wird gefördert?

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien)
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich Vorhaben der
    experimentellen Entwicklung handelt
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur

Wie wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger können Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen sein
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Die Zuschusshöhe ist individuell, je nach Projekt und dessen beihilferechtlicher Freistellung
  • Der Zuschuss beträgt maximal 8 Mio. Euro mit individueller Begrenzung durch die jeweilige beihilferechtliche Freistellungsgrundlage des Vorhabens

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