Ab Anfang 2026 können Netzbetreiber und Markt Wasserstoff-Transportkapazitäten reservieren. Das sieht ein neuer Mustervertrag vor. Die Aufnahme des Vertrags in die Kooperationsvereinbarung Wasserstoff ist für 2028 geplant.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und Geode haben eine Vertragsvorlage für die Reservierungen von Kapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz ausgearbeitet. Für Anfang 2026 planen die Beteiligten, dass Markt und Netzbetreiber Transportkapazitäten vormerken können. Die Vorlage ermöglicht eine einheitliche Anwendung von Reservierungsbestimmungen.
Ausgearbeitet wurde die Vorlage durch die wertschöpfungsstufenübergreifende Verhandlungsdelegation der Verbände sowie den BDEW/VKU-Juristenkreis „Standardverträge Gas“. In diesem Rahmen integrierten die Verbände Impulse aus verbandsnahen Fachgremien, Netznutzerverbänden und der Bundesnetzagentur (BNetzA).