Kern des Gesetzes ist die Fortschreibung und Anhebung der THG-Quote, die Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe schrittweise zu reduzieren. Die Quote steigt laut Gesetz im kommenden Jahr von 12 auf 17,5 Prozent und wird anschließend kontinuierlich bis 2040 auf 65 Prozent fortgeschrieben, sodass Deutschland im Jahr 2040 einen Anteil von 70 Prozent an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch im Straßenverkehr erreicht. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus, die bislang lediglich Ziele bis 2030 vorsehen, und schafft zusätzliche Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur.
Den verpflichteten Unternehmen stehen verschiedene Optionen zur Erfüllung der THG-Quote zur Verfügung. So können nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sowie der direkte Einsatz von Strom in batterieelektrischen Fahrzeugen auf die Quote angerechnet werden.
Ein zentraler Bestandteil der Weiterentwicklung ist die Einführung einer verbindlichen Quote für „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ (RFNBO). Dazu zählt insbesondere grüner Wasserstoff, der mithilfe von Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Dieser kann beispielsweise in Raffinerien eingesetzt werden und dort fossile Energieträger ersetzen und Treibhausgasemissionen deutlich senken. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff werden in die Anrechnung einbezogen.
Der Anteil an RFNBO steigt schrittweise auf mindestens 10 Prozent im Jahr 2040. Bereits für 2030 ist eine Mindestverpflichtung von 1,5 Prozent vorgesehen. Ziel ist es, gezielt Investitionen in Elektrolysekapazitäten anzureizen und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor zu unterstützen. Laut Gesetzesbegründung soll dies einen Ausbau von rund 2 Gigawatt Elektrolyseleistung bis 2030 ermöglichen.
Die THG-Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen wie Stroh, Gülle oder Algen gewonnen werden, wird für 2026 auf 2 Prozent verdoppelt und steigt anschließend kontinuierlich auf 9 Prozent bis 2040. Gleichzeitig entfällt die bisherige Doppelanrechnung, da sich die Marktverfügbarkeit inzwischen verbessert hat. Zudem werden Biokraftstoffe aus Palmöl ab 2027 von der Anrechenbarkeit ausgeschlossen, um Umweltfolgen entlang der Lieferketten zu begrenzen.
Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmittelrohstoffen bleiben grundsätzlich weiterhin zulässig, ihr Anteil wird jedoch begrenzt und soll nur moderat auf maximal 5,8 Prozent bis 2033 ansteigen, um Nutzungskonkurrenzen zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion zu vermeiden.
Auch der Einsatz von Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, sofern er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird. Strom aus erneuerbaren Energien wird dabei besonders hoch gewichtet. Ab dem kommenden Jahr kann der Einsatz von Strom im Schwerlastverkehr mit dem Faktor vier angerechnet werden. Zudem können Betreiber öffentlicher Ladepunkte sowie Halter von elektrischen Bus- oder Nutzfahrzeugflotten oder von Elektroautos Nachweise über den eingesparten CO2-Ausstoß erhalten und diese verkaufen.
Ergänzend werden die Kontrollmechanismen verschärft: Ab 2027 dürfen erneuerbare Kraftstoffe – einschließlich Wasserstoff – nur noch angerechnet werden, wenn staatliche Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Dadurch soll möglichem Betrug besser vorgebeugt werden.
Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Anhebung der THG-Quote und sieht die Einführung der RFNBO-Mindestquote als einen wichtigen Schritt für den Wasserstoffhochlauf.
„Der Bundestag hat eine zielgerichtete und ambitionierte Weiterentwicklung des Treibhausgasquotenhandels beschlossen. Es ist sehr erfreulich, dass die vom BDEW geforderte Anhebung der Quote für die Jahre 2027 bis 2029 in der verabschiedeten Fassung berücksichtigt wurde. Auch die bis 2040 durchgängig weitere Anhebung der Quote auf 65 Prozent ist folgerichtig. Damit schafft das Gesetz Planungssicherheit und weitere Anreize, um Treibhausgasemissionen durch Kraftstoffe zu senken. Besonders hervorzuheben ist, dass auch eine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs – wie vom Bundesrat gefordert – im Gesetz aufgenommen wurde. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs. Wir hätten uns zwar einen noch ambitionierteren Aufwuchs der Quote bis 2040 gewünscht, dennoch sorgt das Gesetz damit für Planungssicherheit und Investitionen in Wasserstofftechnologien und -produktion.“
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, BDEW
Auch der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) bewertet den Gesetzentwurf als einen wichtigen „Zwischenschritt“, sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung. Insbesondere die Höhe der RFNBO-Mindestquote wird als nicht ausreichend eingeschätzt, um einen wirksamen Markthochlauf zu ermöglichen.
„Aus Sicht des DWV enthält der Gesetzentwurf zentrale Ansätze, die den Hochlauf erneuerbarer strombasierter Kraftstoffe grundsätzlich unterstützen können. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die aktuelle Ausgestaltung in mehreren Punkten nicht ausreicht, um Wasserstoff und RFNBO wirksam, planbar und in relevanten Mengen im Verkehrssektor zu etablieren. […] Die vorgesehene RFNBO-Mindestquote […] liegt deutlich unter dem, was für einen marktwirksamen Hochlauf erforderlich ist. Sie ist zu niedrig, um die Nachfragepotenziale zur Substitution von grauem Wasserstoff durch erneuerbaren Wasserstoff in Raffinerien zu heben […] und zusätzliche Nachfrage außerhalb der Raffinerien zu erzeugen.“
Deutscher Wasserstoffverband (DWV)
Aus Sicht des DWV brauche es einen deutlich steileren Hochlaufpfad ab 2027 und eine Anhebung der Mindestquote auf mindestens 5 % bis 2030.
Links:
Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote zu
THG-Quote: Bundestag beschließt verbindliche Mindestquote für grünen Wasserstoff – H2-news.de
Stimmen:
Bundestag sorgt für Planungssicherheit | BDEW
DWV-Stellungnahme zur Weiterentwicklung der THG-Quote: Marktwirkung jetzt sicherstellen – DWV