Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft:

Bundesregierung beschließt Beschleunigungsgesetz

Lingen, 10.04.2026

Mit dem am 01. April 2026 veröffentlichten Wasserstoffbeschleunigungs-gesetz (Wasserstoff BG) will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland schaffen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Wasserstoff zu erhöhen und bürokratische Hürden durch die Digitalisierung von Prozessen abzubauen.

Zentrale Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über den Import bis hin zu Speicherung und Transport – vereinfacht und digitalisiert werden, um den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur zu beschleunigen. Projekte, die als überragendes öffentliches Interesse gelten, wie etwa Elektrolyseure, Speicher oder Leitungen, profitieren von schnelleren Genehmigungen und priorisierten Abwägungsprozessen.

Darüber hinaus fördert das Gesetz einen technologieoffenen Ansatz, der sowohl grünen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien als auch kohlenstoffarmen Wasserstoff einschließt. Auch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen auf Wasserstoff wird erleichtert, um vorhandene Infrastruktur effizient zu nutzen.

Der Bundesrat brachte im Verfahren insgesamt 32 Änderungsvorschläge ein, darunter eine Ausweitung des Gesetzes auf die industrielle Nutzung von Wasserstoff, etwa in der Stahl- und Chemieindustrie. Die Bundesregierung lehnte dies ab und betonte, dass der Fokus des Gesetzes auf der Bereitstellung und Infrastruktur liege.

Stimmen aus Wirtschaft und Politik

Insgesamt wird das Gesetz von vielen Akteuren als wichtiger Schritt bewertet, jedoch nicht als ausreichende Lösung für den Wasserstoffhochlauf.

Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt insbesondere die geplante Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Allerdings sieht sie den Gesetzesentwurf eher als „weiteres Puzzlestück für den Wasserstoffhochlauf“ und kritisiert, dass zentrale Fragen über die reine Verfahrensbeschleunigung hinaus nicht ausreichend adressiert werden. „An einigen Stellen hätte sich die Energiewirtschaft mehr Mut vom Gesetzgeber gewünscht. Sinnvoll wären beispielsweise eine baurechtliche Privilegierung für Produktionsanlagen sowie das überragende Öffentliche Interesse für das Kernnetz gewesen. […] Jetzt braucht es den nächsten Schritt: Ein zentrales Wasserstoffgesetz, das Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteilung und Nachfrage zusammendenkt, Planungssicherheit schafft und Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette absichert. […]. Nur wenn alle Teile des Marktes gleichzeitig vorankommen, kann der Hochlauf gelingen.“

Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne ordnet das Gesetz als wichtigen Impuls ein, betont jedoch die Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen. „Unsere Unternehmen berichten uns täglich, dass die Projekte nicht wettbewerbsfähig sind und dass viele Projekte an komplexen und wenig praxistauglichen Vorgaben scheitern. Es fehlt häufig an Klarheit, Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Das Gesetz […] adressiert viele dieser Punkte, aber wir müssen zugleich ehrlich sein und sagen: Wir stehen am Anfang. […] Zu den größten Herausforderungen gehört nach wie vor die Kostenstruktur. Dazu braucht es verlässliche Entlastungsinstrumente wie der Netzentgeltbefreiung und der Strompreiskompensation. Ohne wettbewerbsfähige Strompreise werden wir es nicht schaffen, eine heimische Wasserstoffproduktion im industriellen Maßstab aufzubauen.“

Gleichzeitig hebt er die Rolle Norddeutschlands als zentrale Wasserstoffregion hervor, in der Infrastruktur, Industrie und Importmöglichkeiten zusammenkommen. „Norddeutschland trägt bisher die Hauptlast der Energiewende. Doch gerade deshalb erwarten wir vom Bund eine klare, verlässliche und langfristige Strategie. […] Wir sollten das Gesetz als Auftrag verstehen: Ein Auftrag an die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen über dieses Gesetz hinaus zu verbessern. Ein Auftrag an uns Länder, die Potenziale unserer Regionen zu erschließen. Und ein Auftrag an unsere Industrie, mutig voranzugehen.“

Ein Baustein im Transformationsprozess

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz setzt einen rechtlichen Rahmen und adressiert zentrale Hemmnisse beim Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur. Zugleich zeigen die Reaktionen, dass der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft von weiteren Faktoren abhängt – insbesondere von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, regulatorischer Klarheit und einer einheitlichen Gesamtstrategie.

Auch aus regionaler Perspektive werden die rechtlichen Erleichterungen als wichtiger Impuls bewertet, während zentrale wirtschaftliche Fragen offenbleiben. Tim Husmann, Geschäftsstellenleiter der H2 Region Emsland, ordnet das Gesetz wie folgt ein: „Für uns ist das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz zunächst ein positives Signal. Aber: Signale müssen nicht nur positiv, sondern auch ausreichend ‚laut‘ sein, damit sie von der Wirtschaft gehört werden und den Markthochlauf wirksam unterstützen.

Aktuell fehlt uns die Adressierung entscheidender Wirtschaftlichkeitsfaktoren, wie etwa der Kostenstruktur für RFNBO-zertifizierten Wasserstoff. Ohne gezielte Entlastungen riskieren wir, dass der Hochlauf trotz beschleunigter Planung an der Finanzierbarkeit scheitert.

Mit dem Förderinstrument ‚H2Regional‘, das im Rahmen des BdWR konzipiert wurde, liefern wir eine konkrete Antwort: Durch eine gezielte OPEX-Förderung setzen wir direkt bei den Betriebskosten an. So geben wir regionalen Wasserstoffprojekten genau den wirtschaftlichen Rückhalt, den sie für eine sichere Realisierung jetzt benötigen.

Gemeinsam mit unserem Netzwerk werden wir das Gesetz nun an der Praxis messen – offen und konstruktiv. Was funktioniert, stärken wir. Was fehlt, werden wir benennen.“

Für Norddeutschland und das Emsland ergeben sich damit zusätzliche Chancen, die eigene Rolle im Aufbau der Wasserstoffwirtschaft weiter auszubauen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:

Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz: Mehr Tempo beim Hochlauf | BDEW

Rede von Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne vor dem Bundesrat, TOP 12 (Drucksachen 128/26) | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen