Fördermöglichkeiten für H2-Projekte und Investitionen

Gemeinsam die Region voranbringen: Wie Ihre Wasserstoff-Idee zum geförderten Projekt wird.

Für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien sind Förderungen in den verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette maßgeblich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Kommunen in unserer Region. Neben den dargestellten Förderungen, die explizit auf den Bereich Wasserstoff abziehen, gibt es viele weitere Möglichkeiten, Fördermittel für Umwelt- und Erneuerungsprojekte zu akquirieren. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns oder die Wirtschaftsförderung des Emslandes und der Stadt Lingen .

Der Ablauf: Von der Idee zur Projektverwirklichung
Ihre Ansprechpartner
H2-Region Emsland

E-Mail: info@h2-region-emsland.de

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Wirtschaftsförderung Emsland

E-Mail: wirtschaft@landkreis-emsland.de

Logo Stadt Lingen
Wirtschaftsförderung Lingen

E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lingen.de

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Aktuelle Förderaufrufe für die Region

Wir haben aktuelle Förderprogramme verschiedener Fördermittelgeber für Sie zusammengestellt. Die Auflistung richtet sich explizit an die Unternehmen und Kommunen der Region. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen Frist: 30.11.2023

Was wird gefördert?

  • Das BMDV fördert KMUs und Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung bei der 
  • Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur (Hoftankstelle).

    • Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation fabrikneuer Schnellladepunkte (<50 kW DC)
    • Stromnetzanschluss
    • Technische Ausrüstung (bspw. Stromspeicher)
    • Leitungen, Anschlüsse, Tiefbauarbeiten

Bedingung: Betrieb ausschließlich mit 100 % erneuerbarem Strom

Wie wird gefördert?

Förderung wird erst nach durchgeführter Anschaffung und Installation unter Vorlage entsprechender Belege quartalsweise ausgezahlt

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

KMUs erhalten eine Förderquote von bis zu 40 %; Großunternehmen erhalten eine Förderquote von bis zu 20 %

Maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt ist auf 30.000 € begrenzt; maximal 5 Mio. € pro Antragsteller; pro Antragsteller nur ein Sammelantrag erlaubt

Die Förderung erfolgt im Windhundverfahren mittels Online-Antrag

Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen ohne Befristung

Was wird gefördert?

  • Klimafreundliche Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße 
  • Auf- und Ausbau von 
    … Tankinfrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt und des Straßengüterverkehrs mit alternativen Treibstoffen (z.B. LNG-Betankungseinrichtungen) 
    … Infrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt mit Landstrom 
  • Modellprojekte im Bahnverkehr zur Stimulierung des Einsatzes alternativer Antriebe 
  • Elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität zur Unterstützung des Einsatzes und der Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen Verkehr und Kommunalverkehr 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen und juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden. 

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss 
  • Förderung von bis zu 50% der Investitionsmehrkosten ggü. Konventionellen Technologien 

Hinweis: Ladeinfrastruktur zur Versorgung des Straßenverkehrs mit Ladestrom (z. B. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge) wird über diese Landesrichtlinie nicht mehr gefördert (Änderungserlass des MW vom 02.03.2018).  

Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen ohne Befristung

Was wird gefördert?

  • Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen mit alternativen Treibstoffen und Energie 
  • Entwicklung, Planung, Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen in niedersächsischen Seehäfen mit alternativen Treibstoffen und Energie, wie etwa Flüssigerdgas (LNG) und Landstrom 
  • Insbesondere Speichereinrichtungen, Tanklager, Verteilnetze und Kabelanlagen sowie dazugehörige Sicherungseinrichtungen 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden können Juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Treibstoffe oder für die klimaschonende Energieversorgung von Schiffen für niedersächsische Seehäfen entwickeln oder dort errichten bzw. betreiben  

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss 
  • Förderung von bis zu 50% der Investitionsmehrkosten ggü. Konventionellen Technologien. 
  • Förderfähige Ausgaben mindestens 50.000 €, maximal 3 Mio. € 
  • 10 Jahre Zweckbindungsfrist für Neu- und Erweiterungseinrichtungen 

Anschaffung brennstoffzellen- betriebener kommunaler Spezialfahrzeuge Ohne Befristung

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen 
  • Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb 
  • Keine Förderung von Leasing-Spezialfahrzeugen und Gebrauchtspezialfahrzeugen 
  •  

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG

  • Förderfähig sind die Gesamtausgaben für die Beschaffung der Spezialfahrzeuge 
  • Maximal 4 Spezialfahrzeuge 
  • Förderung von max. 50% 
  • Maximal 350.000 € je Fahrzeug / insgesamt 1,4 Mio. € 
  • Projektlaufzeit von 12 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides
  • Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre genutzt werden 

Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellen- fahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen ohne Befristung

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von Neufahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb 
  • Optional die zugehörige Ladeinfrastruktur 
  • Zwei bis vier Fahrzeuge abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune 
  • Keine Förderung von Leasing- und Gebrauchtfahrzeugen 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Niedersächsische Kommunen 

  • Abhängig von der Einwohnerzahl ingesamt eine Förderung in Höhe von 10.000 € bis 60.000 € (zzgl. Optinale Ladeinfrastrastruktur) 
  • Maximale Projektlaufzeit 12 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides 
  • Fahrzeuge müssen im Rahmen der Daseinsvorsorge oder der Aufgabenerledigung genutzt werden 
  • Gewerbsmäßige Nutzung im Rahmen einer wirtschaftlichen Betätigung ist unzulässig 
  • Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre genutzt werden 

 

Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen keine Befristung

Was wird gefördert?

  • Anwendungsorientierte Projekte, um die notwendige technologische Marktreife von strombasierten Kraftstoffen bzw. den Markthochlauf von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erreichen
  • Integrierte Projekte entlang des Kraftstoff-Produktionsprozesses: Dabei geht es darum, Optimierungs- und Effizienzpotenziale zu heben und so eine Kostenreduktion bei der Herstellung innovativer Kraftstoffe zu erzielen
  • Innovationscluster und innovationsunterstützende Dienstleistungen, um die Vernetzung und Begleitung der Entwicklungstätigkeiten sowie die Zertifizierung neuartiger Verfahren zur Erzeugung alternativer Kraftstoffe zu unterstützen
  •  

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Zuwendung darf mit anderen staatlichen Beihilfen i.d.R. nicht kombiniert werden
  • FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung oder Durchführbarkeitsstudien können mit bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten bezuschusst werden
    • Im Rahmen experimenteller Entwicklung können bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten bezuschusst werden
  • Investitionen zum Aufbau von Innovationsclustern sowie die Betriebskosten der Innovationscluster können mit bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten gefördert werden
  • Projekte von Gebietskörperschaften können mit einer Anteilsfinanzierung von bis zu 80% gefördert werden (Zuwendung darf keine Beihilfe darstellen)
  • Forschungseinrichtungen können zur Förderung von FuEuI mit bis zu 100% gefördert werden, wenn eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit gefördert wird

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