Fördermöglichkeiten für H2-Projekte und Investitionen
Gemeinsam die Region voranbringen: Wie Ihre Wasserstoff-Idee zum geförderten Projekt wird.
Für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien sind Förderungen in den verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette maßgeblich. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Kommunen in unserer Region. Neben den dargestellten Förderungen, die explizit auf den Bereich Wasserstoff abziehen, gibt es viele weitere Möglichkeiten, Fördermittel für Umwelt- und Erneuerungsprojekte zu akquirieren. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns oder die Wirtschaftsförderung des Emslandes und der Stadt Lingen .
Der Ablauf: Von der Idee zur Projektverwirklichung
Ihre Ansprechpartner

H2-Region Emsland
E-Mail: info@h2-region-emsland.de

Wirtschaftsförderung Emsland
E-Mail: wirtschaft@landkreis-emsland.de

Wirtschaftsförderung Lingen
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lingen.de
News zum Thema Förderungen
Wichtige Links
EU-Förderungen
Förderungen auf Bundesebene
Förderungen auf niedersächsischer Ebene
Förderungen auf emsländischer Ebene
Aktuelle Förderaufrufe für die Region
Wir haben aktuelle Förderprogramme verschiedener Fördermittelgeber für Sie zusammengestellt. Die Auflistung richtet sich explizit an die Unternehmen und Kommunen der Region. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
7. Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) (BMUV)
Frist: 01.04.2023
Was wird gefördert?
- Projekte deutscher Green-Tech-Unternehmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grüner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum und umweltfreundliche Mobilitätslösungen sowie nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
- Der Förderrahmen umspannt Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien
- der Bereich „grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien“, der stationäre Lösungen für die netzferne und dezentrale Energieversorgung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern umfasst, wird inhaltlich von der NOW GmbH als Programmgesellschaft betreut: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/exportinitiative-umweltschutz/
Wie wird gefördert?
- Neben der finanziellen Unterstützung mithilfe der Fördermittel stehen den Zuwendungsempfänger*innen der
Exportinitiative Umwelttechnologien auch der Projektträger und die NOW GmbH mit fachlicher Kompetenz
zur Seite. - beihilfefähige Kosten:
- Personalkosten
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
(Buchhalterische Abschreibung auf Dauer
des Vorhabens) - Kosten für Auftragsforschung
- Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten
Investitionsmehrkosten
Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich (BMDV)
Frist: 28.04.2023
Was wird gefördert?
- Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt.
- Elektrolyseanlagen muss zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden
- Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.
Wie wird gefördert?
- Förderquoten der Förderung von Elektrolyseanlagen beträgt bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben
- Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen
- Priorisierung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Fördereffizienz: Beantragte Fördermittel pro kW elektrische Leistung
- Abnahmekonzept: Wasserstoffversorgung konkreter Verkehrsanwendungen (ggf. mit Absichtserklärungen) inkl. Anschlusspotential
- Strom- und Wasserbezugskonzept
- Geschäftsmodell
- Regionale Wertschöpfungsketten
Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen ohne Befristung
Was wird gefördert?
- Klimafreundliche Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße
- Auf- und Ausbau von
… Tankinfrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt und des Straßengüterverkehrs mit alternativen Treibstoffen (z.B. LNG-Betankungseinrichtungen)
… Infrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt mit Landstrom - Modellprojekte im Bahnverkehr zur Stimulierung des Einsatzes alternativer Antriebe
- Elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität zur Unterstützung des Einsatzes und der Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen Verkehr und Kommunalverkehr
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen und juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderung von bis zu 50% der Investitionsmehrkosten ggü. Konventionellen Technologien
Hinweis: Ladeinfrastruktur zur Versorgung des Straßenverkehrs mit Ladestrom (z. B. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge) wird über diese Landesrichtlinie nicht mehr gefördert (Änderungserlass des MW vom 02.03.2018).
Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen ohne Befristung
Was wird gefördert?
- Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen mit alternativen Treibstoffen und Energie
- Entwicklung, Planung, Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen in niedersächsischen Seehäfen mit alternativen Treibstoffen und Energie, wie etwa Flüssigerdgas (LNG) und Landstrom
- Insbesondere Speichereinrichtungen, Tanklager, Verteilnetze und Kabelanlagen sowie dazugehörige Sicherungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Gefördert werden können Juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Treibstoffe oder für die klimaschonende Energieversorgung von Schiffen für niedersächsische Seehäfen entwickeln oder dort errichten bzw. betreiben
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderung von bis zu 50% der Investitionsmehrkosten ggü. Konventionellen Technologien.
- Förderfähige Ausgaben mindestens 50.000 €, maximal 3 Mio. €
- 10 Jahre Zweckbindungsfrist für Neu- und Erweiterungseinrichtungen
Anschaffung brennstoffzellen- betriebener kommunaler Spezialfahrzeuge Ohne Befristung
Was wird gefördert?
- Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen
- Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb
- Keine Förderung von Leasing-Spezialfahrzeugen und Gebrauchtspezialfahrzeugen
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG
- Förderfähig sind die Gesamtausgaben für die Beschaffung der Spezialfahrzeuge
- Maximal 4 Spezialfahrzeuge
- Förderung von max. 50%
- Maximal 350.000 € je Fahrzeug / insgesamt 1,4 Mio. €
- Projektlaufzeit von 12 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides
- Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre genutzt werden
Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellen- fahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen ohne Befristung
Was wird gefördert?
- Beschaffung von Neufahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb
- Optional die zugehörige Ladeinfrastruktur
- Zwei bis vier Fahrzeuge abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune
- Keine Förderung von Leasing- und Gebrauchtfahrzeugen
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Niedersächsische Kommunen
- Abhängig von der Einwohnerzahl ingesamt eine Förderung in Höhe von 10.000 € bis 60.000 € (zzgl. Optinale Ladeinfrastrastruktur)
- Maximale Projektlaufzeit 12 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides
- Fahrzeuge müssen im Rahmen der Daseinsvorsorge oder der Aufgabenerledigung genutzt werden
- Gewerbsmäßige Nutzung im Rahmen einer wirtschaftlichen Betätigung ist unzulässig
- Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre genutzt werden
F&E-Projekte Wasserstoff und Brennstoffzelle / Fördergeber: BMVI Frist: 31.03.2023
Was wird gefördert?
- Zuschüsse für Innovationscluster
- Förderung für FuEuI-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien
- Maßnahmen im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – Straßen, Schienen, Wasser, und Luftverkehr sowie Sonderanwendungen
- FuEuI-Förderung wird auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung konzentriert
- Bevorzugte Förderung von Maßnahmen, welche das Entwicklungsziel TRL 5 bis 8 haben
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen / bei Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- F&E im Rahmen industrieller Forschung mit 50 %
- F&E im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25 %
- Investitionen zum Aufbau von Innovationsclustern können mit bis zu 50 % gefördert werden
- Kosten für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten mit bis zu 50 %
- Projekte von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, bei denen die Zuwendung keine Beihilfe darstellt, können mit bis zu 100% gefördert werden
Was wird gefördert?
- Anwendungsorientierte Projekte, um die notwendige technologische Marktreife von strombasierten Kraftstoffen bzw. den Markthochlauf von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erreichen
- Integrierte Projekte entlang des Kraftstoff-Produktionsprozesses: Dabei geht es darum, Optimierungs- und Effizienzpotenziale zu heben und so eine Kostenreduktion bei der Herstellung innovativer Kraftstoffe zu erzielen
- Innovationscluster und innovationsunterstützende Dienstleistungen, um die Vernetzung und Begleitung der Entwicklungstätigkeiten sowie die Zertifizierung neuartiger Verfahren zur Erzeugung alternativer Kraftstoffe zu unterstützen
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuwendung darf mit anderen staatlichen Beihilfen i.d.R. nicht kombiniert werden
- FuE-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung oder Durchführbarkeitsstudien können mit bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten bezuschusst werden
- Im Rahmen experimenteller Entwicklung können bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten bezuschusst werden
- Investitionen zum Aufbau von Innovationsclustern sowie die Betriebskosten der Innovationscluster können mit bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten gefördert werden
- Projekte von Gebietskörperschaften können mit einer Anteilsfinanzierung von bis zu 80% gefördert werden (Zuwendung darf keine Beihilfe darstellen)
- Forschungseinrichtungen können zur Förderung von FuEuI mit bis zu 100% gefördert werden, wenn eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit gefördert wird