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Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz beschlossen:

Neue rechtliche Basis für den schnelleren Hochlauf der H2-Wirtschaft

Berlin, 01.10.2025

Hier geht´s zur Pressemitteilung des BMWE
  • Wichtiger Schritt zur Planungs- und Investitionssicherheit
  • Klare Fristenregelungen und vereinfachte Verfahren reduzieren Bürokratie
  • Beschleunigung schafft einen durchgängigen, stabilen Rahmen für alle regionalen Vorhaben

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes am 1. Oktober 2025 im Kabinett beschlossen. Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms. Es entspricht ferner dem Auftrag des Koalitionsvertrages, „den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft [zu] beschleunigen“.

Wasserstoff kommt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung zu: Wo eine direkte Elektrifizierung einzelner Wirtschaftsbereiche nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, kann Wasserstoff als Energieträger eingesetzt werden. Wasserstoff ist zudem ein essenzieller Grundstoff für die chemische Industrie.

Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Das Gesetz nimmt die gesamte Wasserstoff-Lieferkette – Herstellung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff – in den Blick: Das Gesetz erfasst insbesondere Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs werden ferner Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.

Das Gesetz sieht spezifische Instrumente vor, die die Verfahren massiv beschleunigen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.

Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz legt fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. Belange der öffentlichen Wasserversorgung (insbesondere des Trinkwasserschutzes) und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt.

Die Bundesregierung hat zudem bereits weitreichende Beschleunigungen für Wasserstoffspeicher im Geothermie-Beschleunigungsgesetz am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen.

 

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